Service für Übereinstimmungsbescheinigungen
Unser Service für Übereinstimmungsbescheinigungen steht Ihnen für all Ihre Fragen zu der Identifizierung Ihres Citroën-Fahrzeugs zur Verfügung.
Wir stellen Ihnen verschiedene Herstellerdokumente und -bescheinigungen aus, die Sie vorzeigen müssen, und helfen Ihnen bei der Zulassung oder der Einzelzulassung.
Automobiles Citroën (oder Citroën Deutschland GmbH als offiziell anerkannter Vertreter) ist das einzige in Deutschland vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassene Unternehmen, das die offiziellen Zulassungspapiere für Fahrzeuge der Marke Citroën ausstellen darf.
Verwendungszwecke:
- Export eines Gebrauchtwagens aus einem europäischen Land in ein anderes europäisches Land
- Import eines Gebrauchtwagens nach Deutschland (zurzeit im Ausland zugelassen)
- Export eines Gebrauchtwagens von Deutschland (zurzeit in Deutschland zugelassen) in ein anderes europäisches Land
- Antrag eines Duplikats der europäischen Übereinstimmungsbescheinigung (nach dem Verlust oder Diebstahl Ihres Originaldokuments).
Sie können unten eine europäische Übereinstimmungsbescheinigung (COC) vom Hersteller Ihres Fahrzeugs online beziehen.
Alle weiteren Dokumente (Zoll-Lieferantenerklärung, Fragen zur Zulassungsbescheinigung (KFZ-Schein, KFZ-Brief), Reifenbescheinigungen, Verwendung von Original-Zubehör, Abgaseinstufung usw.) für Ihr Citroën-Fahrzeug finden Sie im entsprechenden Händlernetz des Landes, in dem Ihr Fahrzeugschein ausgestellt wurde (Reiter „Kontakt“)